Zuckerrüben Journal Nr. 2/2015 - page 5

LZ 20 · 2015
Zuckerrübenjournal
| 5
| Z U C K E R | T E C H N I K | A N B A U | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T |
P O L I T I K
| A K T U E L L E S |
D
eutschland ist bei der Düngever-
ordnung schon lange nicht mehr
Herr des Verfahrens. Aufgrund eines
sogenannten Vertragsverletzungsver-
fahrens kann die Brüsseler Umwelt-
direktion dem Bundeslandwirtschafts-
ministerium vieles in die Feder diktie-
ren, um die praxisgerechte Düngung
zu erschweren. Was wird also konkret
diskutiert?
Mehr oder minder sicher ist davon
auszugehen, dass zukünftig vor dem
Düngejahr die Planung des Düngerein-
satzes nach dem in der Tabelle aufge-
führten Schema zu erfolgen hat. Der
Betrieb legt somit fest, welche maxi-
male Düngergabe anhand von Norm-
daten und der konkreten Standortver-
hältnisse für das laufende Düngejahr
möglich ist. Klingt – wie schon er-
wähnt – bürokratisch, ist aber gegen-
über starren Beschränkungen des
Düngeniveaus durch den Gesetzgeber
vorteilhaft.
Weniger Dünger im Herbst
Aus Sicht der Landwirte in NRW dürf-
te die Diskussion um die Begrenzung
der herbstlichen N-Düngung keine
Neuerung sein. In den meisten Rüben
anbauenden Betrieben spielt eher der
Düngeeinsatz vor Gerste, Winterraps
oder Zwischenfrüchten im Herbst eine
Rolle. Diese Kulturen dürfen auch zu-
künftig gedüngt werden. Problema-
tisch könnte allerdings die Beschrän-
kung der Düngung auf 30 kg N/ha
Ammoniumstickstoff beziehungsweise
60 kg N/ha Gesamtstickstoff im Herbst
für alle Nährstoffträger sein. Gerade
für Betriebe, die etwa Rettich als Zwi-
schenfrucht zur Nematodenbekämp-
fung anbauen wollen, ist das unter
den typischen Standortverhältnissen
eine restriktive Düngevorgabe. Daher
sollte der Gesetzgeber die Beschrän-
kung, wie gehabt, nur auf den Einsatz
von Wirtschaftsdünger beziehen. Der
Mineraldüngereinsatz sollte nach wie
vor möglich sein, um die Zwischen-
frucht bedarfsgerecht zu ernähren.
Schließlich können Zwischenfrüchte
Zuckersektor die strenge Respektie-
rung der WTO-Zuckerexportgren-
zen. Gleichzeitig wird in Thailand,
Indien und Brasilien die Zuckerin-
dustrie aktiv reguliert und gefördert,
muss eine Garantie der Gleichbe-
handlung von Zucker- und Isoglu-
kose-Herstellern im Hinblick auf
den Vortrag im Zuckerwirtschafts-
jahr 2016/17 gegeben werden,
sind die notwendigen Regeln für
die Zeit ab 1. Oktober 2017 in die
kommenden Durchführungsverord-
nungen der Gemeinsamen Markt-
ordnung einzubeziehen, um Trans-
parenz auf dem Markt zu sichern
und geeignete Informationen für
Zuckerrübenanbauer bereitzustel-
len in Form
a) einer detaillierten Preisbericht-
erstattung auf Basis gesammelter
Preise der Unternehmen sowie
b) einer Zucker-, Isoglucose- und
Ethanolbilanz auf der Basis ge-
sammelter Unternehmensstatis-
tiken.
Weiterhin fordern die europäischen
Rübenanbauer die europäischen Insti-
tutionen und EU-Mitgliedstaaten nach
drei Jahren der Diskussion dazu auf,
nun rasch eine stabile und verlässli-
che EU-Politik bei den erneuerbaren
Energien mit einem Mindestanteil von
7 % Biokraftstoff umzusetzen. Somit
würde die Weiterentwicklung der
Bioethanolproduktion in der EU gesi-
chert.
CIBE
Düngeverordnung
trifft auch die Rübe
Noch ist die Diskussion um die Novelle der Düngeverordnung auf
Bundesebene in vollem Gange. Doch eins wird schon jetzt mehr als
deutlich: Es wird bürokratisch. Welche Regelungen könnten den
Ackerbau und vor allem den Rübenanbau belasten?
Foto: agrar-press
1,2,3,4 6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,...24
Powered by FlippingBook