Zuckerrübenjournal 1/2014 - page 17

LZ 9 · 2014
Zuckerrübenjournal
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A N B A U
B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S |
möglichst trockentolerante Sorten sind
ebenso wichtig wie die konsequente
Bekämpfung der Bingelkrautwellen
bis zur letzten NAK. Belvedere Extra
bringt über die hohe Ethofumesat-
menge einen leicht verbesserten
Schutz. Bei Alternativprodukten wie
Betanal maxxPro ist bei Bingelkraut
der Zusatz von 100 g/ha Ethofumesat
pro NAK dringend zu empfehlen.
In Wasserschutzgebieten auf
Chloridazon verzichten
In Wasserschutzgebieten gelten beson-
dere Vorsichtsregeln. Hier sollten die
Anbauer alle Chancen für einen Ver-
zicht oder zumindest eine deutliche
Reduzierung der Wirkstoffmengen bei
Chloridazon nutzen. Seit 2013 hat
BASF im neuen Produkt Rebell Ultra
den Chloridazonanteil von 400 auf
325 g/l abgesenkt. Dies war ein erster
Schritt zur Gefahrenminimierung.
Ebenfalls seit 2013 gibt es mit Goltix
Titan die Kombination von Metami-
tron und Quinmerac. Durch diese neue
Kombination ergeben sich vor allem
gegen Hundspetersilie, Wilde Möhre
und Klettenlabkraut bessere Wirkungs-
grade. Finanzielle Mehraufwendungen
durch den Chloridazonverzicht wer-
den in vielen Wasserschutzgebieten
vom Wasserversorger ausgeglichen.
Was tun in kritischen
Witterungsphasen?
Jahre mit kritischer Witterung sind
mittlerweile schon fast Normaljahre
geworden. In trockenen Phasen müs-
sen Landwirte verstärkt auf blattaktive
Wirkstoffe setzen, dabei aber nicht den
Einsatz der bodenwirksamen Kompo-
nenten vernachlässigen. In feuchten
Phasen hingegen führt zu viel Blatt-
aktivität zu Verträglichkeitsproblemen.
Hier ist der ausreichend hohe Anteil
bodenwirksamer Wirkstoffe entschei-
dend. 2013 war es bei der 1. NAK tro-
cken und kalt. Blattaktive Partner ha-
ben hier Wirkungssicherheit gebracht.
Ab der 2. NAK war es ausreichend
feucht. Alle überwiegend oder aus-
schließlich bodenwirksamen Mittel
konnten nun ihre Wirkungsstärke voll
entfalten. Aus diesem Grund war die
Herbizidsaison 2013 unproblematisch.
Das war im extremen Trockenjahr 2010
mit mehr als einem Monat Trockenheit
in der Spritzsaison völlig anders.
Wirkungsreserven bei Trockenheit
gibt es über eine bessere Benetzung
(höhere Wasseraufwandmengen, feine-
re Tropfen, Tauspritzungen), griffiger
formulierte Mittel (zum Beispiel Beta-
nal maxxPro, Spectrum) und den Zu-
satz von Additiven. Neben den altbe-
kannten und preiswerten Zusätzen
von Öl haben in den letzten Jahren
moderne, aber auch deutlich teurere
Additive, wie Designer, Kantor, Mon-
fast oder Silwet Gold, an Marktbedeu-
tung gewonnen. Aus unserer Sicht
bringen die neuen Additive unter kriti-
schen Bedingungen Vorteile. Bei guten
Einsatzbedingungen hingegen entste-
hen Zusatzkosten, aber kein Zusatz-
nutzen.
Die gesetzlichen Anforderungen
Pflanzenschutzmittel sind kein Zu-
ckerwasser. Das muss jedem Landwirt
klar sein. Zulassung und Einsatz der
Mittel sind nur mit speziellen Aufla-
gen und Anwendungsbestimmungen
möglich. Ein Blick in die Tabellen
zeigt, dass mitunter wirkstoffgleiche
Mittel durchaus sehr unterschiedliche
Abstandsregelungen besitzen können.
Für 2014 sind vom Landesministerium
intensivere Kontrollen der Abstands-
regelungen zu Gewässern und Saum-
streifen angekündigt. Wer hier Proble-
me, Anzeigen und Strafen verhindern
will, sollte im Vorfeld die persönliche
Betroffenheit auf den einzelnen Schlä-
gen überprüfen und nach praxistaug-
lichen Lösungen suchen. Unter www.
liz-online.de gibt es mit dem LIZ-Ab-
standsfinder ein sehr gutes Infosys-
tem.
Zu ständig oder periodisch wasser-
führenden Gewässern sind Abstände
einzuhalten, die bei vielen Mitteln
durch den Einsatz abdriftmindernder
Düsentechnik reduziert, aber nicht im-
mer gänzlich aufgehoben werden kön-
nen. In jedem Fall ist immer mindes-
tens 1 m Abstand zur Oberkante der
Böschung einzuhalten. Hat die Acker-
fläche am Gewässerrand mehr als 2 %
Hangneigung, gibt es bei einigen Mit-
teln zusätzliche Auflagen, die nur bei
Mulch- oder Direktsaat nicht gelten.
Zu Saumbiotopen, wie Feldraine,
Hecken oder Gehölzinseln, die breiter
als 3 m sind, sind für viele Mittel eben-
falls Abstandsregelungen festgelegt.
Auch hier kann abdriftmindernde Dü-
sentechnik Abstände reduzieren, aber
nicht immer gänzlich aufheben.
Seit dem letzten Jahr gibt es zusätz-
lich gesetzliche Auflagen zu den maxi-
mal einsetzbaren Quinmeracmengen.
Pro Jahr sind maximal 250 g/ha Wirk-
stoff zulässig. Die in den Mitteln Re-
bell Ultra und Goltix Titan enthalte-
nen Mengen müssen daher aufaddiert
werden.
Heinrich Brockerhoff
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Tabelle: Mittel gegen Ungräser
Wirkstoff
Mittel
g je l oder kg
maximale
Aufwand-
menge je ha
Abstand zu Gewässern
ohne/mit abdriftmindernder Technik
Abstand zu Saumbiotopen
ohne/mit abdriftmindernder Technik
> 2 % Hang 0 % 50 % 75 % 90 % 0 % 50 % 75 % 90 %
Quizalofop
Targa Super
46
1,25
(2,0)
1
1
1
1
20
20
0
20
0
Panarex
32
1,25
(2,25)
1
1
1
1
20
20
0
20
0
Propaquizafop
Agil-S
100
1
1
1
1
1
0
0
0
0
Fluazifop
Fusilade MAX
107
1,0
(2,0)
1
1
1
1
20
0
20
0
0
Haloxyfop
Gallant Super
104
0,5
(1,0)
1
5
1
1
1
0
20
0
0
0
Tepraloxydim Aramo
50
2
1
1
1
1
20
0
0
0
Cycloxydim Focus Ultra + Dash
100
1,0 + 1,0
(2,5 + 2,5)
1
1
1
1
0
20
0
0
0
Clethodim
Select 240 EC + Para Sommer
242
0,75 + 1,0
30 15 10 5
20
20
20
0
n.e. = Anwendung nicht erlaubt; Aufwandmengen in Klammern gegen Quecke
1...,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16 18,19,20,21,22,23,24
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