Zuckerrübenjournal 3/2013 - page 4

A K T U E L L E S
P O L I T I K M A R K T B E T R I E B S W I R T S C H A F T A N B A U T E C H N I K Z U C K E R
4
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Z U C K E R R Ü B E N
J O U R N A L
LZ 30 · 2013
Ende Juni, nach eineinhalb Jahren harter
Arbeit und schwierigen Beratungen, ge-
lang es dem Ausschuss für Landwirt-
schaft des Europäischen Parlaments
und des Agrarministerrates un-
ter irischer Präsidentschaft,
sich über die Zukunft der
Gemeinsamen Agrarpo-
litik und die Bestim-
mungen zu Zucker zu ei-
nigen. Diese wichtige
politische Vereinbarung
zwischen den beiden
Mitgesetzgebern ver-
längert die aktuellen
Zuckerbestimmun-
gen einschließlich
der Zuckerquotenre-
gelung ab dem
30. September 2015
bis zum 30. Septem-
ber 2017. Sie bein-
haltet auch eine Re-
gelung für die Zeit
ab dem 1. Okto-
ber 2017.
Besorgnis über Ergebnis
Die europäischen Rübenanbauer sind an-
gesichts dieses Ergebnisses besorgt. Sie
sind der Auffassung, dass die Verlänge-
rung der einheitlichen Marktordnung bis
30. September 2017 – anstatt wie vom
Europäischen Parlament vorgeschlagen
bis zum 30. September 2020 – eindeutig
eine zu kurze Frist ist. CIBE-Präsident Jørn
Dalby: „Das ist nicht das, was unsere
Branche und die Zucker erzeugenden Län-
der in den AKP- und LDC-Staaten brau-
chen. Nach einer gewaltigen Restruktu-
rierung unserer Branche zwischen 2006
und 2009 legen uns die europäischen Ge-
setzgeber nun eine weitere drastische
und grundlegende Veränderung in nur
wenigen Jahren auf! Dies ist kein gutes
Timing. Es wäre mehr Zeit nötig gewesen,
um unsere Wettbewerbsfähigkeit in ei-
nem stabilen Rahmen weiter zu verbes-
sern. Nun wird uns das Ende der Quoten-
regelung im Jahr 2017 in eine sehr insta-
bile und volatile Situation bringen, und
dies ohne irgendwelche Marktstabilisie-
rungsmaßnahmen. Es ist sehr enttäu-
schend, dass der Rat unter der irischen
Präsidentschaft dies nicht berücksichtigt
hat und demVorschlag des Europäischen
Parlaments nicht gefolgt ist.“
Folgevereinbarungen
Allerdings entschieden Rat und Parla-
ment, die vertraglichen Rahmenbedin-
gungen zwischen Rübenanbauern und
Zuckerproduzenten nach 2017 und für
den gesamten Zeitraum der Verordnung
beizubehalten. Jørn Dalby fügte hinzu:
„Wir müssen auf die endgültigen Texte
und die Details warten, um diesen verein-
barten Rahmen vollständig analysieren
zu können. Während die vertraglichen
Rahmenbedingungen sicherlich nicht das
Ende der Marktmaßnahmen im Jahr 2017
vollständig kompensieren werden, sind
sie dennoch ein positiver Aspekt für uns,
da sie eine entscheidende Rolle für das
gute Funktionieren der Rübenversor-
gungskette spielen. Ihre Aufrechterhal-
tung belegt die Vorbildlichkeit unserer
Branche in Bezug auf die ausgewogene
Verteilung von Rechten und Pflichten
zwischen Anbauern und Verarbeitern.
Diese Vorgaben sind für die Einkommen
der Anbauer entscheidend. Ich danke be-
sonders dem Europa-Parlamentsbericht-
erstatter Michel Dantin und seinem Team
für diesen Erfolg, da dies auf sein großes
Engagement und seine Arbeit zurückge-
führt werden kann, und ich gratuliere
ihm zu dieser Beharrlichkeit.“
Jørn Dalby weiter: „Wir haben in den letz-
ten 18 Monaten eine Menge Energie da-
rauf verwendet, die Vorteile dieser höchst
nachhaltigen Feldfrucht zu erklären. Wir
werden auch weiterhin bestmöglich un-
sere Arbeit tun, aber auch die Europäi-
sche Kommission hat ihre Hausaufgaben
zu erledigen. Entscheidend ist, dass bis
zum Jahr 2017 und auch nach 2017 die
Europäische Kommission dafür verant-
wortlich ist, das Gleichgewicht auf dem
europäischen Zuckermarkt zu gewähr-
leisten und es Rübenanbauern und Zu-
ckerproduzenten zu ermöglichen, die
Nachhaltigkeit und Dynamik eines wich-
tigen Sektors der europäischen Landwirt-
schaft zu sichern.“
Internationale Vereinigung der europäischen
Rübenbauer (CIBE)
Quotenregelung nur bis 2017
„Es ist bedauerlich, dass der euro-
päischen Zuckerwirtschaft aufgrund
der egoistischen Forderungen einiger
weniger Länder nunmehr wertvolle Zeit
für die weitere Anpassung an die Er-
fordernisse des Weltmarktes fehlt. Das
Ergebnis ist letztlich ein politischer
Kompromiss und weniger die Abwä-
gung von Sachargumenten. Aus diesem
Grund ist es umso wichtiger, die erfor-
derlichen Rahmenbedingungen für die
Zeit nach 2017 zu schaffen. Dazu ge-
hören ein funktionierendes Sicherheitsnetz im Falle von
Marktstörungen ebenso wie eine Aufhebung der Exportbe-
schränkungen. Auch der bestehende Außenschutz sowie der
Verzicht auf weitere Einfuhrzugeständnisse für Zucker im
Rahmen neuer Handelsabkommen sind unabdingbar.“
Dr. Hans-Jörg Gebhard
Vorsitzender der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ)
Dr. Hans-Jörg
Gebhard
„Die europäi-
schen Rübenan-
bauer sind der
Auffassung,
dass die Verlän-
gerung der ein-
heitlichen Zu-
ckermarktord-
nung bis 30.
September 2017
– anstatt wie
vom Europäischen Parlament vorge-
schlagen bis zum 30. September
2020 – eindeutig eine zu kurze Frist
ist. Dies ist nicht, was unsere Bran-
che und die Zucker erzeugenden Län-
der in den AKP-Staaten und LDC
brauchen. Es wäre mehr Zeit nötig
gewesen, um unsere Wettbewerbs-
fähigkeit in einem stabilen Rahmen
weiter zu verbessern. Die europäi-
schen Rübenanbauer sind sehr ent-
täuscht, dass der Rat unter der iri-
schen Präsidentschaft dies nicht be-
rücksichtigt hat und demVorschlag
des Europäischen Parlaments nicht
gefolgt ist.“
Elisabeth Lacoste, Generalsekretärin
der Internationalen Vereinigung der
europäischen Zuckerrübenanbauer (CIBE)
Elisabeth Lacoste
Foto: agrar-press
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