Zuckerrüben Journal Nr. 01/2018

LZ 9 · 2018 Zuckerrübenjournal | 17 | Z U C K E R | T E C H N I K A N B A U B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S | Düngebedarfsermittlung ist nun Pflicht Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung ist es nun erforder- lich, vor Beginn der anstehenden Düngemaßnahme zunächst den Düngebedarf zu ermitteln. Hierbei ist nach einem vorgegebenen bundeseinheitlichen Schema zu verfahren. D ie zur Berechnung nötigen Tabel- lenwerte und die Software finden Sie im Internet unter www.landwirt- schaftskammer.de in der Rubrik „Neue Düngeverordnung“. Es spielt keine Rolle, ob die Berech- nung mit den Papier-Formularen, in der Excel-Anwendung oder in der neu- en Software NPmax durchgeführt wird. In den EDV-Anwendungen sind viele der relevanten Tabellenwerte be- reits hinterlegt. Am einfachsten lassen sich die Vorgaben für die Berechnung anhand des Formulars in der Grafik er- kennen. Wenn dieses für alle Schläge oder Bewirtschaftungseinheiten ausge- füllt vorliegt, sind die Erfordernisse der Düngeverordnung (DüV) erfüllt. Für Zuckerrüben ist bei einem Er- trag von 650 dt/ha FM mit einem Stickstoffbedarfswert von 170 kg N/ha zu kalkulieren (Ziffer 2). Zuschläge dürfen aufgrund dreijähriger höherer Durchschnittserträge gemacht werden. Gleiches gilt für Abschläge bei gerin- geren Erträgen. Somit ergibt sich die einzutragende Zahl unter Ziffer 3 aus dem Ertragsdurchschnitt im Betrieb unter Ziffer 1. Pro 100 dt/ha Mehr- ertrag ist ein Zuschlag von 10 kg N/ha vorgesehen. Maximal darf ein Zu- schlag von 40 kg N/ha vorgenommen werden. Der Zuschlag erfolgt stufenlos. So kann zum Beispiel bei einem Er- tragsniveau von 670 dt/ha im Schnitt der letzten drei Jahre ein Zuschlag von 2 kg N/ha berücksichtigt werden. Wird ein geringeres Ertragsniveau erreicht, müssen Abschläge gemacht werden. Je 100 dt/ha Minderertrag (ausgehend von 650 dt/ha) erfolgt ein Abzug von 15 kg N/ha. Das dreijährige Ertragsmittel kann nicht willkürlich angesetzt werden, um einen höheren Düngebedarf zu rechtfertigen. Die Zahlen müssen nachvollziehbar sein! Hierbei sind die tatsächlichen Erträge der letzten drei Erntejahre zu berücksichtigen. Diese finden sich zum Beispiel in der Ab- rechnung der Zuckerfabrik. Gerechnet wird mit den realen Erträgen. Es er- folgt keine Berücksichtigung des Zu- ckergehaltes. Des Weiteren wird den Betrieben in der Verordnung zugestan- den, besonders schlechte Erntejahre für einzelne Kulturen aus der Kalkula- tion auszuklammern. Hierfür gelten je- doch genau definierte Vorausetzungen. Tabelle 1: So wird der Durchschnittsertrag errechnet Fall A tatsächliche Ernte Berechnung Fall B tatsächliche Ernte Berechnung 2015 750 dt 750 dt 2015 650 dt 650 dt 2016 850 dt 850 dt 2016 750 dt 750 dt 2017 650 dt 850 dt 2017 850 dt 850 dt Ø 3 Jahre 750 dt 816 dt Ø 3 Jahre 750 dt 750 dt Vor dem Düngen muss gerechnet werden. Foto: Agrarfoto.com

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