Zuckerrüben Journal Nr. 02/2018
LZ 19 · 2018 Zuckerrübenjournal | 9 Wechsel am Institut für Zuckerrübenforschung Der langjährige Direktor des Instituts für Zuckerrübenfor- schung (IfZ), Prof. Dr. Bernward Märländer, wurde Ende März in den Ruhestand verabschiedet. Am 23. März übergab er die Institutsleitung an Privatdozentin Dr. Anne-Katrin Mahlein. Bernward Märländer, Jahrgang 1952, studierte Agrarwissen- schaften an der Georg-August-Universität und promovierte dort 1979 im Fach Pflanzenbau. 1978 begann er seine beruf- liche Laufbahn als Saatzuchtleiter im Unternehmen A. Dieckmann-Heimburg . 1991 wurde ihm von der Fakultät für Agrarwissenschaften der Universität Göttingen die Lehr- befugnis im Bereich Nutzpflanzenwissenschaften erteilt. Am 1. März 1991 übernahm Bernward Märländer die Leitung des IfZ. Unter seiner Leitung hat sich das IfZ stetig als For- schungsinstitut mit dem Ziel der Effizienzsteigerung des Zu- ckerrübenanbaus entwickelt. Seine Leidenschaft für die Zu- ckerrübe, die intensive Vernetzung in der agrarwissenschaftli- chen Forschung sowie der gesamtenWertschöpfungskette Zuckerrübe, sein Engagement im universitären Bereich und besonders für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nach- wuchses sowie seinWeitblick kennzeichnen seinWirken. Schon in seinem ersten Jahr etablierte Märländer den Koordi- nierungsausschuss am IfZ, der bundesweit und international beratungsbezogene Feldversuche mit Zuckerrüben koordi- niert, und schuf damit die Brücke zwischenWissenschaft und Praxis. Seit 2002 hat das IfZ den Status des An-Instituts der Georg-August-Universität, wodurch die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre weiter verstärkt wurde. Am 1. April übernahm Anne-Katrin Mahlein die Leitung des Instituts. Sie hat in Bonn Agrarwissenschaften studiert und promovierte mit einem Thema zum Einsatz von Informati- onstechnologien für den Präzisionspflanzenschutz. 2016 ha- bilitierte sie sich im Fachgebiet Phytomedizin. Bis zu ihrem Wechsel an das IfZ leitete sie an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn eine unabhängige Nach- wuchsforschergruppe, die sich mit der Phänotypisierung von Nutzpflanzen beschäftigt. IfZ schränkungen in Kraft getreten sind, ha- ben sich die Landwirte im Allgemeinen auf alternative Saatgutbehandlungen oder auf mehr Boden-/Blattbehandlun- gen verlassen. Weitere Untersuchungen sind erforderlich, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit dieser Alternativen im Vergleich zu den eingeschränkten Insektiziden zu bewerten.“ Außerdem berücksichtigt dieses Ar- gument in keinster Weise die Beson- derheiten der Zuckerrübe, für die Neo- nikotinoide bei Saatgutbehandlungen derzeit nicht als Kontrollmaßnahme für den Schädling Myzus persicae, die Grüne Pfirsichblattlaus, ersetzt wer- den können, da viele Blattlauspopula- tionen resistent gegen Organophos- phate sind (die abgesetzt wurden), Carbamate, von denen die meisten oh- nehin nicht mehr zugelassen sind, und Pyrethroide, deren Wirksamkeit der- zeit von 0 bis 20 % reicht. In der Tat ha- ben Versuche des französischen Zu- ckerrübeninstituts ITB 2017 gezeigt, dass Behandlungen mit Insektiziden im Nachauflauf die Blattläuse und da- mit die Virusvergilbung unzureichend kontrollieren, was zu geschätzten 31,5 % der betroffenen Fläche und ei- ner Abnahme des Ertrags für die Ge- samtfläche (mit 68,5 % unbeeinflusst von Virusvergilbung) von 11 % führt. Diese Ergebnisse hatte die CIBE so- wohl der Generaldirektion Gesundheit als auch dem Kabinett des Gesund- heitskommissars im Oktober 2017 dar- gelegt. Ministerin Klöckner für Totalverbot im Freiland Am 13. April teilte die Bundesministe- rin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, mit, dass die wissen- schaftliche Empfehlung der EFSA in Neonikotinoiden ein Risiko für die Bie- nen sieht und sie daher dem Vorschlag der Kommission, die Anwendung von Neonikotinoiden auf Gewächshäuser zu beschränken, zustimmen werde. Keine 48 Stunden später kündigte die Nachhaltigkeitsministerin Öster- reichs, Elisabeth Köstinger, an, dass ihr Land am 27. April auf europäischer Ebe- ne für ein Verbot bienenschädlicher Ne- onikotinoide stimmen wird: „Österreich wird auf Basis der wissenschaftlichen Erkenntnisse,der EFSA-Studie aber auch der Zwischenergebnisse eigener Untersuchungen einem Verbot der drei Wirkstoffe zustimmen. Bienenkiller ha- ben keinen Platz in Österreich.“ Am 20. April kündigte Julia Klöck- ner im Deutschen Bundestag in ihrer Rede zum Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ein Ja zum EU-Freilandverbot für bienengiftige Neonikotinoide an, bei der bevorstehenden EU-Abstim- mung dem Vorschlag der EU-Kommis- sion für ein Anwendungsverbot von Neonikotinoiden im Freiland zuzu- stimmen. Dem Thema Verwendung der Neonikotinoide in Zuckerrüben- saatgut begegnete sie dann so: „Da wir auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse wissen, dass ein Risiko besteht, dass es eine Anlagerung im Boden gibt, und auch die Nachfolge- frucht dann mit der Biene in Kontakt zum Beispiel kommen kann, wenn es Blüher sind, da sind wir deshalb für ein Komplettverbot.” Und dies ohne jegliche Berücksichtigung der Tatsa- che, dass in Deutschland in 85 % der Fruchtfolgen mit Zuckerrüben die Nachfolgefrucht eben keine bienenat- traktive Feldfrucht ist! Aber gegen ihr Totschlagargument, dass es ein Vorsor- geprinzip gibt und keinen Beweis und keine wissenschaftliche Grundlage, dass kein Risiko besteht, kann man schwer entgegnen, dass es genauso keinen Beweis und keine wissenschaft- liche Grundlage gibt, dass bei der Ver- wendung von Neonikotinoiden in Zu- ckerrüben ein unvertretbares Risiko besteht. Entscheidung gefallen Die Anstrengungen der CIBE und ihrer Mitgliedsverbände erwiesen sich letzt- endlich als vergeblich. Am 27. April fiel die Entscheidung im SCoPAFF: Die Kommissionsvorschläge des Totalver- bots im Freiland – also ohne Ersatzre- gelung oder Ausnahme für Zuckerrü- ben – wurden von 16 Mitgliedstaaten, die gut 75 % der EU-Bevölkerung aus- machen, befürwortet. Die Kommission wird nun die entsprechenden Verord- nungen in den kommenden Wochen verabschieden. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedstaaten dann maximal drei bis sechs Monate Zeit, um die bestehenden Genehmi- gungen für die betroffenen Pflanzen- schutzmittelverwendungen, also auch für die Beizen von Zuckerrübensaat- gut, zu ändern oder zu entziehen und diesen Verwendungen eine Schonzeit und Aufbrauchfrist zu gewähren. Für die Aussaat im Frühjahr 2019 wird es also keine Beize mehr mit Neonikoti- noiden geben. Alexander Krick Internationale Vereinigung Europäischer Rübenanbauer (CIBE) | Z U C K E R | T E C H N I K | A N B A U | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S |
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