Zuckerrüben Journal Nr. 02/2018

8 | Zuckerrübenjournal LZ 19 · 2018 Produktionsabgabe: Rückzahlungen zu erwarten Bereits im Februar vergangenen Jahres hatte der Europä- ische Gerichtshof in einemMusterprozess die Auffassung der europäischen Zuckerwirtschaft bestätigt, dass nicht nur im Zeitraum 2001/02 bis 2004/05, sondern auch in den Zu- ckerwirtschaftsjahren 1999/00 und 2000/01 seitens der Eu- ropäischen Union zu viel Produktionsabgabe von der Zucker- wirtschaft erhoben wurde. Nun muss auch zu viel erhobene Produktionsabgabe aus diesen beiden Zuckerwirtschaftsjah- ren an die Zuckerwirtschaft zurückgezahlt werden. Am 19. Februar wurde seitens des Agrarrates die entsprechende Verordnung zur Rückzahlung verabschiedet. Diese sieht EU- weit Rückerstattungen in Höhe von 195,3 Mio. € vor, wovon 93 Mio. € auf überhöhte Abgaben und 102,3 Mio. € auf Zin- sen entfallen. Circa ein Drittel der Rückzahlung dürfte auf Deutschland entfallen. Der Anteil der Rübenanbauer an der Produktionsabgabe betrug rund 60 %. Das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesfi- nanzministerium haben der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ) zwischenzeitlich bestätigt, dass die Rückzah- lung der zu Unrecht erhobener Abgaben erfolgen wird. Dazu müssen die Zuckerunternehmen einen Antrag auf Rücker- stattung stellen und mit den Rübenanbauerverbänden eine Branchenvereinbarung abschließen, in der sich die Zucker- hersteller verpflichten, den Rübenanbauern ihren zustehen- den Anteil an der Rückerstattung auszuzahlen. Die Vorge- hensweise in 2018 würde damit analog der Vorgehensweise 2014 (damals für die Zuckerwirtschaftsjahre 2001/02 bis 2005/06) erfolgen. Mit einer Rückzahlung ist gemäß WVZ frühestens im September zu rechnen. Der Rheinische Rü- benbauer-Verband und Pfeifer & Langen werden die rheini- schen Rübenanbauer rechtzeitig über die weiteren Verfah- rensschritte informieren. Rheinischer Rübenbauer-Verband e.V. be attraktiv für Bestäuber/Bienen sei (was in der Praxis meistens nicht zu- trifft), war diese „insgesamte Bestäti- gung” für die Generaldirektion Gesund- heit ausreichend, um ihren Vorschlag für ein Totalverbot im Freiland unver- ändert zu lassen und keinerlei Ausnah- me oder Derogation, also eine Teilauf- hebung, ins Auge zu fassen. Neonics wichtig für die Rübe Bei der SCoPAFF-Sitzung am 22. und 23. März war die Diskussion wieder- holt auf das Thema Zuckerrüben ge- kommen. Mehrere Mitgliedstaaten wiesen darauf hin, dass die Neonikoti- noide für bestimmte Kulturpflanzen, insbesondere für Zuckerrüben, von Be- deutung seien und fragten, ob entspre- chende Risikomaßnahmen bei Folge- früchten im Prinzip zu einem niedri- gen oder keinem Risiko für Bestäuber und Bienen führen könnten. Da die EFSA erklärte, dass dies zwar auf Mit- gliedstaat-Ebene möglich sein könnte, dass aber die bisher verfügbaren Da- ten eine solche Schlussfolgerung nicht zuließen, verkündete die EU-Kommis- sion, ihre Vorschläge beizubehalten. Obwohl keine Abstimmung vorgese- hen war, schrumpfte die Anzahl der Mitgliedstaaten, die die Kommissions- vorschläge unterstützten, auf vier, und die, die sich dagegen äußerten auf zwei. Am 29. März erklärte Bundesum- weltministerin Svenja Schulze gemein- sam mit dem französischen Umwelt- minister Nicolas Hulot, dass der mas- senhafte Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft einen großen Anteil am Verlust der biologischen Vielfalt habe, vor allem am Bienen- und Insek- tenschwund. „Wir müssen alles tun, um den enormen Verlust an biologi- scher Vielfalt zu stoppen. Zu den The- men, bei denen wir gemeinsam die EU-Kommission unterstützen, gehört ein Verbot des Einsatzes der bedenkli- chen Neonikotinoide im Freiland.“ In- teressanterweise fehlt in der französi- schen Version der gemeinsamen Pres- seerklärung das Wort „massenhaft”, so- dass in Frankreich der Eindruck ver- mittelt wird, der bloße Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft habe einen großen Anteil am Verlust der biologischen Vielfalt. Dies wird wohl den politischen Weg für die Kommission etwas geebnet ha- ben. Bei ihrer Aussprache am 12. April mit dem Umwelt-Ausschuss des Euro- päischen Parlaments über mögliche weitere Beschränkungen für die Ver- wendung von drei Neonikotinoiden gab sie bekannt, dass sie ihren Verord- nungsvorschlag beibehalten werde, da die EFSA in ihren am 28. Februar ver- öffentlichten Berichten im Großen und Ganzen bestätigt habe, dass die Ver- wendung der drei Stoffe im Freien ein Risiko für Wildbienen und Honigbie- nen darstelle – oder dass zumindest nicht nachgewiesen worden sei, dass ein solches Risiko ausgeschlossen wer- den kann. Auf die während der Aus- sprache von Europaparlamentariern gestellten Fragen zum Thema Zucker- rübe gestand die Kommission zu, dass Zuckerrüben das Hauptthema der Dis- kussionen der letzten SCoPAFF-Sit- zung gewesen waren. Die Kommission verwies auch auf die – freundlichen, aber harten – Besuche von Zuckerrü- benerzeugern und von der Zuckerin- dustrie, stellte jedoch klar, dass sie kei- ne Ausnahmeregelung für die Zucker- rübenerzeugung in Erwägung ziehen würde. Zwar habe die EFSA kein di- rektes Risiko durch die Verwendung von Neonikotinoiden zur Behandlung von Zuckerrübensaatgut festgestellt, aber die Neonikotinoid-Rückstände im Boden schafften Risiken in Folgekultu- ren – oder zumindest könnten solche Risiken nicht ausgeschlossen werden –, da auch die Folgekulturen die Neon- ikotinoid-Rückstände aus dem Boden nähmen und somit auch für Bienen und andere Bestäuber verfügbar wer- den können. Darüber hinaus wartete die Kom- mission mit einem Musterbeispiel von Vereinfachungsargumentationen auf, was den Mangel an Alternativen zu Neonikotinoiden betrifft: Die Gemein- same Forschungsstelle (JRC) der Kom- mission hätte schließlich eine Erhe- bung durchgeführt, in der festgestellt worden sei, dass Landwirte, die den 2013 eingeführten Beschränkungen für Neonikotinoide (zum Beispiel in Mais, Raps oder Sonnenblumen) unterlie- gen, Alternativen zu Neonikotinoiden gefunden hätten und alternativ zuge- lassene Wirkstoffe, wie Pyrethroide, verwendeten. Die Bauern hätten da- mals Alternativen gefunden und die Kommission gehe daher davon aus, dass die Landwirte auch dann Alterna- tiven finden würden, wenn die Be- schränkungen verschärft werden. Drohende Ertragsverluste Dieses Argument ist höchst irreführend, da die Kommission damit andeutet, dass die alternativen Pflanzenschutzmaß- nahmen der geänderten Schädlingsbe- kämpfungsstrategien nachhaltig sind. In Wirklichkeit ist die Schlussfolgerung der JRC jedoch ganz anders: „In der ers- ten Vegetationsperiode, in der die Be- | A K T U E L L E S P O L I T I K M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U | T E C H N I K | Z U C K E R |

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