Zuckerrüben Journal Nr. 02/2018
LZ 19 · 2018 Zuckerrübenjournal | 7 ckerrübensaatgut vorstellen. Diese Arumentation erklärte, ◾ warum die Rübensaatgutbeizung mit Neonikotinoiden für Bestäuber, Nichtzielorganismen und die Um- welt nicht gefährlich ist; ◾ wie gut die Neonikotinoidsaatgut- pille für die Rübe ist und welche ge- ringe Auswirkung auf die Umwelt sie hat, besonders im Vergleich mit mehreren Nachauflaufbehandlun- gen; ◾ dass es derzeit keine wirtschaftlich sinnvolle und umweltfreundliche Alternative zur Neonikotinoid-Saat- gutbehandlung in Zuckerrüben gibt und ◾ dass ein Verbot von Neonikotinoi- den schwere wirtschaftliche Konse- quenzen für den Rübenanbau in Europa haben würde. Der darauffolgende Austausch zwi- schen der CIBE und ihren Mitgliedern sowie den verschiedenen Rübenfor- schungsinstituten führte zu einem sachlich fundierten Dokument, das praktisch zeitgleich mit der Veröffent- lichung der Totalverbotsvorschläge der Kommission in der letzten Märzdeka- de fertiggestellt wurde. Danach wurde die CIBE mit ihrer Position im April 2017 bei der Generaldirektion Agrar, bei der Generaldirektion Gesundheit und beim Kabinett von Agrarkommis- sar Hogan vorstellig. Aus diesen Ge- sprächen wurde klar, dass die von der EFSA geäußerten Bedenken hinsicht- lich der Persistenz von den Neonikoti- noiden im Boden und den daraus re- sultierenden möglichen Auswirkungen auf Folgekulturen sogar die Rübe vor ein Problem stellen und dass die Kom- mission jegliche wirtschaftliche Konse- quenzen einer Entscheidung zu Pflan- zenschutzmitteln in ihren Entschei- dungsprozess nicht berücksichtigt be- ziehungsweise nach eigenem Auslegen der Gesetzgebung nicht berücksichti- gen darf. Fakten sammeln Daher begann die CIBE mit Hilfe der Rübenforschungsinstitute und der be- troffenen Pflanzenschutzmittelfirmen intensiv, mehr Informationen über Rückstände im Boden und in Folge- früchten sowie in deren Pollen und Nektar zu sammeln, teils aus bereits vorhandenen, teils aus noch laufenden oder gerade begonnenen Studien. Zu- sätzlich wurden die ersten Ergebnisse der Folgen der Nichtanwendung von Neonicssaatgut auf Feldversuchen in Frankreich (Ertragsverluste von 10 %) integriert. Für eine effizientere Kommunikati- on, insbesondere mit Europaparlamen- tariern, entwickelte die CIBE Anfang Dezember ein zusammenfassendes, zweiseitiges Faktenblatt, das sowohl an Europaparlamentarier als auch über die Kommission oder über die CIBE-Mitglieder und die Vertreter der Mitgliedstaaten im SCoPAFF ver- schickt wurde. Außerdem kontaktierte die CIBE im Dezember 2017 und Janu- ar 2018 die EFSA und vereinbarte ein Treffen, um die wissenschaftliche Be- gründung der Risikobewertungen der EFSA in Folgekulturen der Zuckerrü- ben sowie Besonderheiten der Zucker- rübe unter dem Gesichtspunkt der Saatgutbehandlung und der Folgekul- turen zu erörtern. Bereits bei der SCoPAFF-Sitzung am 13. Dezember 2017 war eine Abstim- mung über die Kommissionsvorschläge geplant. Diese wurde aber schließlich verschoben, unter anderem wegen ab- weichender Ansichten zwischen den Mitgliedstaaten und wegen der ausste- henden EFSA-Risikobewertung, die bis Mitte Februar 2018 erwartet wurden. Während einer Kommentierungsrunde signalisierten elf Mitgliedstaaten ihre Unterstützung, elf Mitgliedstaaten hat- ten keinen Standpunkt und sechs Mit- gliedstaaten äußerten sich skeptisch gegenüber den derzeitigen Entwürfen. Doch bienengefährlich? Am 28. Februar veröffentlichte die EFSA ihre aktualisierten Risikobewer- tung für die Neonikotinoide und kam zu dem Schluss, dass die Mehrzahl der Anwendungen von neonikotinoidhalti- gen Pestiziden ein Risiko für Honigbie- nen, Hummeln und Solitärbienen dar- stellte. So erklärte José Tarazona, Lei- ter des EFSA-Referats Pestizide: „Die Schlussfolgerungen variieren aufgrund von Faktoren wie der Bienenart, der beabsichtigten Verwendung des Pesti- zids und des Expositionsweges. Einige Risiken wurden als gering angesehen, insgesamt aber wurde das Risiko für die drei von uns untersuchten Bienen- arten bestätigt.“ Ungeachtet der Tatsache, dass jüngs- te Informationen zu den Auswirkungen in Folgekulturen bei Zuckerrüben gar nicht in die Bewertung der EFSA-Risikobewertung eingeflossen waren und die EFSA in der Bewertung der Folgefrucht-Szenarien davon aus- ging, dass die Folgekultur der Zuckerrü- Für die Aussaat 2019 wird es keine Beizen mehr mit Neonikoti- noiden geben. Foto: Twan Wiermans Neonikotinoidverbot in Rüben nicht zielgerichtet „Mit demVerbot des Einsatzes von Neonikotinoiden nimmt man uns künftig die Mög- lichkeit eines besonders gezielten Pflanzenschutzes. Der Biodiversität hilft diese Ent- scheidung nicht. Nun zwingt man uns wieder zu wiederholten Flächenapplikationen. Letztendlich waren Sachargumente für eine Ausnahmeregelung beim Zuckerrü- benanbau für die Entscheidungsträger offensichtlich weniger relevant als die öffentli- che Meinung. Da die Rüben in ihrer Wachstumszeit nicht blühen, sind sie auch nicht bienenattraktiv. Ein Neonikotinoidverbot wird für den Zuckerrübenanbau mit höhe- ren Kosten und geringerer Wirksamkeit der Behandlungsmaßnahmen verbunden sein und damit die Wirtschaftlichkeit des Anbaus zusätzlich unter Druck setzen.“ Bernhard Conzen, Vorsitzender des Rheinischen Rübenbauer-Verbandes e.V. | Z U C K E R | T E C H N I K | A N B A U | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | M A R K T | P O L I T I K | A K T U E L L E S |
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