Zuckerrüben Journal Nr. 02/2018

6 | Zuckerrübenjournal LZ 19 · 2018 mit 56 Mio. € und in Deutschland mit 38 Mio. € zu Buche schlagen. Bei der Gruppe der Prämienländer insgesamt beträgt der Gewinn 219 Mio. €, wäh- rend sich die Verluste in den Ländern ohne gekoppelte Prämien auf 134 Mio. € belaufen. In einem weiteren Kapitel der Studie gehen die Autoren der Frage nach, wel- che Legitimation es für die Einführung und Zahlungen der gekoppelten Prämi- en geben kann und ob eine solche in der Realität nachweisbar ist. Generell kom- men sie zu dem Ergebnis, dass die Ein- führung der gekoppelten Zahlung im Widerspruch zu den Prinzipien des ge- meinsamen Marktes und gleicher Wett- bewerbsbedingungen steht. Sie verwei- sen in diesem Zusammenhang auf die EU-Vorschriften, die vorsehen, dass die gekoppelte Stützung nur jenen Sektoren oder jenen Regionen eines Mitglied- staats gewährt werden darf, in denen sich spezifische Landwirtschaftsformen oder Agrarsektoren, denen aus wirt- schaftlichen, sozialen oder Umweltgrün- den eine ganz besondere Bedeutung zu- kommt, in Schwierigkeiten befinden. Außerdem besagt die EU-Vorgabe, dass die gekoppelte Stützung nur in dem Umfang gewährt werden darf, der erforderlich ist, um einen Anreiz zur Beibehaltung des derzeitigen Produk- tionsniveaus in den betreffenden Sek- toren oder Regionen zu schaffen. Beide Voraussetzungen sehen die Autoren als nicht erfüllt an. Fazit Die Ergebnisse und Schlussfolgerun- gen der Studie der Uni Wageningen be- stätigen die Auffassung der WVZ. Die Zahlungen verzerren den Wettbewerb massiv zu Lasten der deutschen Erzeu- ger sowie anderer Länder, die keine ge- koppelten Prämien zahlen. Die neu eingeführten nationalen Maßnahmen zementieren nicht wettbewerbsfähige Strukturen in vielen Ländern, vor al- lem zum Nachteil deutscher Erzeuger. Diese Entwicklung widerspricht den Zielen der Reform des Zuckermarktes und konterkariert alle Beteuerungen der Kommission während der Reform- debatte. Die WVZ setzt sich deshalb für eine Abschaffung der gekoppelten Zah- lungen im Rübenanbau im Rahmen der für 2020 vorgesehenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ein. Stefan Lehner Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) Daten von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Da die EFSA von der Kommission aufge- fordert worden war, ihre – bisher im- mer noch nicht offiziell verabschiedete – Leitlinie zur Risikobewertung für Bienen (Bee Guidance Document) zur Durchführung der Auswertung der Be- stätigungsdaten zu verwenden, konnte sie nur zu dem Schluss kommen, dass für alle Verwendungen, für die Daten zu Thiamethoxam, Clothianidin und Imidacloprid vorgelegt worden waren, entweder hohe Risiken festgestellt wurden oder hohe Risiken nicht ausge- schlossen werden konnten oder die Ri- sikobewertung nicht abgeschlossen werden konnte. In diesem Kontext entschloss sich die CIBE bereits im Dezember 2016, an einer zuckerrübenspezifischen Positi- on zu arbeiten. Schon Anfang Februar 2017 konnte die CIBE ihren Mitglie- dern einen ersten Entwurf ihrer Argu- mentation für Neonikotinoide im Zu- D as von der EU-Kommission vorge- schlagene Verbot der zu den Neo- nikotinoiden gehörenden Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thia- methoxam im Freiland und damit auch für die Zuckerrübe beschäftigte die europäischen Rübenanbauer seit mittlerweile über einem Jahr, genau genommen, seitdem die Kommission am 22. und 23. März 2017 den Mitglie- dern des entscheidenden Gremiums, dem Ständigen Ausschusses für Pflan- zen, Tiere, Lebensmittel und Futter- mittel (SCoPAFF), ihre Verbotsvor- schläge zum ersten Mal unterbreitete. Verbot drohte schon 2016 Erste Anzeichen für ein vollständiges Verbot des Einsatzes im Freiland gab es bereits Mitte November 2016, mit der Veröffentlichung der Risikobewer- tung von Pestiziden für die Wirkstoffe Imidacloprid und Clothianidin im Licht der eingereichten bestätigenden Freilandverbot für Neonikotinoide Alexander Krick Am 27. April war es so weit: Die Kommission hatte kurzfristig entschieden, die Mitgliedstaaten über ihre Vorschläge für ein Totalverbot der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam im Freiland abstimmen zu lassen, ohne auch nur die geringste Rücksicht auf das Zuckerrübensaatgut zu nehmen, wo Neonikotinoide seit gut 25 Jahren problemlos und in der Praxis ohne jegliche Gefahr für die Bienen angewendet werden. | A K T U E L L E S P O L I T I K M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U | T E C H N I K | Z U C K E R |

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