Zuckerrüben Journal Nr. 02/2018

22 | Zuckerrübenjournal LZ 19 · 2018 | A K T U E L L E S | P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U T E C H N I K Z U C K E R | Bei Beförderun- gen für eine ge- werbliche Biogas- anlage ist eine Erlaubnis für den Güterkraftverkehr erforderlich. ◾ Landwirt transportiert Getreide auf Rechnung für einen anderen Land- wirt: gewerbliche Beförderung ◾ Landwirt befördert Silomais für sei- ne eigene gewerbliche Biogasanla- ge auf Rechnung Biogasanlage: ge- werbliche Beförderung ◾ Lohnunternehmer fährt Gülle für einen Landwirt oder für eine ge- werbliche Biogasanlage: gewerbli- che Beförderung Die Genehmigung nach Güterkraftver- kehrsgesetz (GüKG) wird beim örtli- chen Landkreis beantragt. Landwirte oder Lohnunternehmer, die eine Er- laubnis benötigen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: ◾ Zuverlässigkeit: polizeiliches Füh- rungszeugnis ◾ Fachliche Eignung: Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Aufgrund der hohen Durchfallquote empfiehlt sich eine entsprechende Schulung! Für diese Aufgabe kann auch ein externer Verkehrsleiter im Betrieb angestellt werden. Dieser Verkehrsleiter darf maximal vier Unternehmen mit insgesamt 50 Fahrzeugen betreuen. ◾ Finanzielle Leistungsfähigkeit ◾ Güterschaden-Haftpflichtversiche- rung Während der Beförderung ist auf je- dem eingesetzten Fahrzeug eine be- glaubigte Kopie der GüKG-Genehmi- gung und ein Nachweis über die gülti- ge Güterschaden-Haftpflichtversiche- rung mitzuführen. Außerdem ist ein Begleitpapier oder sonstiger Nachweis, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und der Auftraggeber ange- geben sind, vorzuhalten. Kein Kontrollgerät bis 40 km/h Zur Überprüfung der Lenk- und Ruhe- zeiten besteht generell keine Pflicht für ein Kontrollgerät bis 40 km/h bbH. Weitere Ausnahmen sind zu beachten: ◾ Fahrzeuge, wie Traktoren oder LKW, die von Land- oder Forstwir- ten zur Güterbeförderung im Rah- men der eigenen unternehmeri- schen Tätigkeit verwendet werden, sind im Umkreis von 100 km vom Kontrollgerät befreit. ◾ Im Umkreis von 100 km vom Stand- ort des Unternehmens benötigen auch lof-Zugmaschinen kein Kon- trollgerät, wenn diese für lof-Tätig- keiten verwendet werden. Befreit sind beispielsweise Lohnunterneh- mer, die mit einer Strohpresse oder einem Mähwerk und dem 50er Schlepper unterwegs sind. Das Ver- kehrsministerium ist gegenwärtig der Auffassung, dass diese Ausnah- me nicht gilt, wenn Lohnunterneh- mer Beförderungen im Rahmen von lof-Tätigkeiten durchführen. Ob die- se Auffassung einer gerichtlichen Voraussetzungen für lof- und gewerbliche Transporte lof-Zugmaschinen und Anhänger bis 40 km/h bbH lof-Zugmaschinen und Anhänger über 40 bis 60 km/h bbH KFZ über 60 km/h bbH: lof-Zugmaschine, Zugmaschine, LKW, LKW-Sattelzug, lof-Sattelzug Erlaubnis Güterverkehr (GüKG) LW/MR: Nein LW/MR: Nein LW/MR: Nein LU/LWg: Ja LU/LWg: Ja (Übergangsfrist bis 31. Mai 2018) MR: Einsatz nur von lof-Zugmaschinen oder Zugmaschinen (Befreiung wird erwartet) LU/LWg: Ja (Übergangsfrist bis 31. Mai 2018) Kontrollgerät/ Lenk- und Ruhezeiten Nein, weil KFZ bis 40 km/h befreit LW/MR: Nein, bis 100 km befreit LW/MR: Nein, bis 100 km befreit LU/LWg: Ja bei Beförderungen (nach Aussage BMVI) LU/LWg: Ja Gülle bis 250 km befreit Gülle bis 250 km befreit KFZ-Steuer Nein bei lof Vorschrift Ja bei LKW, LKW-Sattelzug und lof-Sattelzug Ja bei Gewerbe (Biogas, Bauunternehmer, …) Nein bei Zugmaschine und lof-Zugmaschine/Ja bei Gewerbe Fahrerlaubnis L und T ab 16 Jahre bei lof-Zwecken T ab 18 Jahre bei lof-Zwecken C/CE ab 21 Jahre (bei Ausbildung ab 18 Jahre Grundqualifikation er- forderlich) keine lof-Zwecke: C/CE keine lof-Zwecke: C/CE Berufskraftfahrer Qualifizierung Nein bei L und T Nein bei T LW/MR: Nein, Ja bei Hauptbeschäftigung Nein, weil KFZ bis 45 km/h Ja bei C/CE LU/LWg: Ja Maut Nein bei lof und gewerblich LW/MR: Nein bei Schlepper und Unimog Ja Ja bei Agrar-LKW Ja bei Agrar-LKW LW/MR: Nein bei Unimog LU/LWg: Ja bei Beförderungen LW = Landwirt; MR = Maschinenring e.V.; LU = Lohnunternehmer; LWg = Landwirt gewerblich bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

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