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Zuckerrübenjournal
LZ 29 · 2016
A K T U E L L E S
P O L I T I K | M A R K T | B E T R I E B S W I R T S C H A F T | A N B A U | T E C H N I K | Z U C K E R |
USA: Hohe Garantiepreise
und Marktabschottung
Seit Juli 2013 verhandeln die Europä-
ische Kommission und die USA über
das sogenannte Transatlantische Han-
dels- und Investitionspartnerschaftsab-
kommen (TTIP). Mittlerweile haben
13 Verhandlungsrunden stattgefunden.
Ziel bleibt immer noch, die Verhand-
lungen bis Ende 2016 abzuschließen.
Bis zur Sommerpause möchten die US-
und Kommissionsunterhändler ge-
meinsame Vorschläge in allen Ver-
handlungskapiteln vereinbaren, sodass
sie nach der Sommerpause die letzten
und heikelsten Fragen klären können.
Die USA waren 2014 der sechstgröß-
te Zuckerproduzent weltweit mit einer
Zuckererzeugung von 7,2 Mio. t. In der
neuen Agrargesetzgebung der USA,
die für die Jahre 2014 bis 2018 gilt, ist
die Zuckerpolitik unverändert geblie-
ben. Sie sichert den Zuckerproduzen-
ten zu, dass sie mindestens 85 % des
heimischen Zuckerverbrauches decken
können und dies zum garantierten
Preis. Der Garantiepreis liegt bei
531 US-$/t für Weißzucker und 413 US-
$/t für Rohzucker.
Die Beibehaltung dieser garantier-
ten Zuckerpreise wird durch hohe
Importzölle und die Beschränkung der
Zuckereinfuhren gesichert. Mexiko
war der einzige Staat, der zwischen
Januar 2008 und Dezember 2014 über
einen unbegrenzten Zugang für Zu-
cker zum US-Markt im Rahmen des
nordamerikanischen Freihandels-
abkommens verfügte.
Die zunehmenden mexikanischen
Zuckereinfuhren in die USA hatten die
US-Zuckererzeuger dazu veranlasst, im
März 2014 eine Klage gegen gedumpte
und subventionierte mexikanische Zu-
ckereinfuhren einzureichen. Im Okto-
ber 2015 sind die US-Behörden zum
Schluss gekommen, dass der mexikani-
sche Zucker tatsächlich mit 40 % unter
seinem Marktwert in die USA expor-
tiert wurde und von unlauteren Sub-
ventionen bis zu 44 % profitiert habe.
Im Dezember 2015 haben die USA
und Mexiko eine einvernehmliche Lö-
sung gefunden. Demnach wurden die
zollfreien Zuckereinfuhren aus Mexiko
in die USA im Volumen begrenzt.
Gleichzeitig wurde ein Mindestpreis
für den in die USA importierten mexi-
kanischen Zucker festgelegt.
Mexiko: Massive staatliche
Intervention
Die EU-Mitgliedstaaten haben im Mai
2015 der EU-Kommission ein Mandat
zur Aufnahme von Verhandlungen mit
Mexiko erteilt. Mit einer Produktion
Freihandelsabkommen der EU: Zugeständnisse
für Zucker
jährliche
Kontingente
2016
– t –
Zollsatz jährliche
Steigerung
– t –
Bestehende Freihandelsabkommen:
Westbalkan
gesamt:
201 167
Albanien
1 000
0
–
Bosnien & Herzegowina
12 000
0
–
Serbien
181 167
0
–
Mazedonien
7 000
0
–
Zugeständnisse CXL-Quote
für:
gesamt:
676 925
Australien
9 925 98 €/t
–
Brasilien
334 054 98 €/t
–
Kuba
68 969 98 €/t
–
Jedes Drittland
253 977 98 €/t
–
Indien
10 000
0
–
Kolumbien
67 580
0
1 860
Peru
23 980
0
660
Zentralamerika
163 500
0
4 500
Panama
13 080
0
360
Ukraine
20 070
0
–
Kontingentmengen gesamt:
1 166 302
7 380
AKP/LDC
unbegrenzt
0
Moldawien
unbegrenzt
0
Georgien
unbegrenzt
0
Verhandlungen abgeschlossen, Freihandelsabkommen noch nicht in
Kraft getreten:
Republik Südafrika – Inkraft-
treten Okt. 2016
150 000
0
–
Ecuador – Inkrafttreten 2017
25 000
0
600
Kanada
Abbau der Zollsätze für Weiß- und
Rohzucker innerhalb von 7 Jahren ab
dem Inkrafttreten des Abkommens.
Inkrafttreten voraussichtlich 2017
Singapur
Abbau der Zollsätze für Weiß- und
Rohzucker innerhalb von 5 Jahren ab
dem Inkrafttreten des Abkommens.
Inkrafttreten voraussichtlich 2017
Vietnam – Inkrafttreten 2018
20 400
0
–
zusätzliche zukünftige Kontin-
gentmengen
195 400
0
600
Quelle: WVZ nach EU-Kommission
Fotos: Landpixel